BEITRÄGE ODER ÜBERNAHME DER KOSTEN
- Hilfsmittel
- Medikamente
- Therapien
- Folgekosten
- Überbrückung (Kreditvergabe für ausstehende Zahlungen von Kostenträgern):
erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt Zahlungen durch die Kostenträger, so sind diese vollumfänglich zinsfrei an die Stiftung zurückzuzahlen - Auszeit für betreuende Familien und Angehörige
- Die Übernahmen von Sozialleistungen, falls Angehörige Betreuungsaufgaben übernehmen
Die Aufzählung ist nicht abschliessend.